European Aviation Safety Agency
Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) bearbeitet mit hoher Geschwindigkeit zahlreiche Themenkomplexe mit weit reichenden nationalen Auswirkungen, insbesondere für:
- Luftfahrt-Personal: Lizenzwesen
- Luftfahrzeuge: Wartung / Instandhaltung / Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit
- Luftfahrt-Unternehmen
Wir stellen Ihnen hier einen Auszug der aktuellen Themen bereit. Nur auf den offiziellen Internetseiten der EASA gibt es verbindliche Auskünfte zum Stand der laufenden Projekte.
Ballonbetrieb (AMC´s)
Original in Englisch:
Acceptable Means of Compliance (AMCs 1)
Acceptable Means of Compliance (AMCs 2)
Deutsch:
Annehmbare Nachweisverfahren und Anleitungen zu Artikel 3 der Verordnung (EU2018/395)
Annehmbare Nachweisverfahren und Anleitungen zum Anhang II (Teil-BOP) zur Verordnung (EU2018/395)
Die Übersetzungen wurden von Sepp Stöhr (AMC I + GM I) und Axel Ockelmann (AMC II + GM II) erstellt. Bei Unklarheiten und offensichtlichen Fehlern in den Übersetzungen würden sich die beiden über eine Kontaktaufnahme mit den entsprechenden Hinweisen freuen.
- Sepp Stöhr: jstoehr@t-online.de
- Axel Ockelmann: a.ockelmann@dfsv.de
AMC Acceptable Means of Compliance
Nicht alle Details können abschliessend in Gesetzen formuliert werden. Die EASA veröffentlicht mit den AMC Richtlinien und Auslegungen, um die Vorgaben der Gesetze zu erfüllen.
AMC: Thema "Part M" (Wartung / Instandhaltung / Lufttüchtkeit)
EASA Acceptable Means of Compliance (AMCs) / Rulemaking - Frequently Asked Questions
NPA Notice of proposed amendments
Organisation Requirements and Authority Requirements NPA 2008-22(a)-(f) (general elements and those related to NPA-2008-17)
Pilot Licensing NPA 2008-17(a)-(c)
Prüferlizenzen anderer Länder
Jeder Prüfer mit einer auf EU-Standard ausgestellten Lizenz kann überall in Europa prüfen. Die Voraussetzungen des Zugangs zu dem jeweiligen Land sind allerdings recht unterschiedlich. Auskunft gibt das beiliegende Dokument.
Axel Ockelmann, DFSV